Am MONTAG, 02. AUGUST 2021, 19.00 Uhr, findet unsere diesjährige Jahreshauptversammlung auf dem Gelände (Freigelände + überdachte Bahn) der TSV-Stockschützen in Dinkelscherben (Burggasse 100) statt. Einlass ist ab 18.00 Uhr.
Tagesordnung:
- Begrüßung durch den Vorstand
- Genehmigung der Tagesordnung
- Totengedenken
- Berichte: (zusammengefasst aus 2019 und 2020)
- des Vorstandes
- der Vorstände der Hospitalstiftung
- des Schriftführers
- des Kassierers
- der Kassenprüfer
- Entlastung der Vorstandschaft
- Satzungsänderungen
- § 5 (Mitgliedsbeiträge)
- Text derzeit:
Von den Mitgliedern werden Beiträge erhoben. Der Beitrag wird vom Kassierer/in erhoben, dies erfolgt im 1. Quartal des laufenden Jahres. Beim Vereinseintritt wird der Betrag sofort nach Aufnahme für das laufende Jahr erhoben.
Bei der Aufnahme während eines laufenden Jahres muss der volle Jahresbeitrag bezahlt werden. Die Höhe des Jahresbeitrages wird von der Mitgliederversammlung bestimmt.
- Text NEU:
Von den Mitgliedern werden Beiträge erhoben. Der Beitrag wird vom Schatzmeister erhoben, dies erfolgt am 16.05. jeden Jahres. Beim Vereinseintritt wird der Betrag sofort nach Aufnahme für das laufende Jahr erhoben.
Mitgliederbeiträge von Mitgliedern, die unterjährig zwischen dem 01.05. und 01.12. beitreten, werden mit vollem Jahresbeitrag gesammelt per 16.12. eingezogen.
Die Höhe des Jahresbeitrages wird von der Mitgliederversammlung bestimmt.
- § 7 (Vorstand)
- Text derzeit:
Der Vorstand des Vereins besteht aus dem 1. – 3. Vorsitzenden, dem Schriftführer, dem stellvertretenden Schriftführer und den beiden Kassierern.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch den 1. bzw. 2. oder 3. Vorsitzenden vertreten. Jeder von ihnen ist mit einem weiteren Vorstandsmitglied allein vertretungsbefugt.
Die Tätigkeit im Vorstand wird ehrenamtlich ausgeübt.
- Text Ergänzung:
Grundsätzlich führt der 1. Vorsitzende die Geschäfte des Vereins.
Im Innenverhältnis gilt, dass Geschäfte mit einem Geschäftswert von mehr als 10.000 Euro für den Einzelfall der Zustimmung der Mehrheit des gesamten Vorstandes bedarf.
Geschäfte bis 9.999,99 Euro kann der 1. Vorsitzende allein anweisen.
§ 14 (Die Einberufung der Mitgliederversammlung)
- Text derzeit:
Mindestens einmal im Jahr soll die ordentliche Mitgliederversammlung stattfinden. Sie wird vom Vorstand unter Einhaltung einer Frist von zwei Wochen schriftlich unter Angabe der Tagesordnung einberufen. Die Frist beginnt mit dem auf die Absendung des Einladungsschreibens folgenden Tag.
Das Einladungsschreiben gilt dem Mitglied als zugegangen, wenn es an die letzte vom Mitglied dem Verein schriftlich bekanntgegebene Adresse gerichtet ist. Die Tagesordnung setzt der Vorstand fest.
- Text NEU:
Mindestens einmal im Jahr soll die ordentliche Mitgliederversammlung stattfinden. Sie wird vom Vorstand unter Einhaltung einer Frist von zwei Wochen schriftlich unter Angabe der Tagesordnung einberufen.
Eingeladen werden die Mitglieder der umliegenden Gemeinden und den dazugehörigen Ortsteilen durch Veröffentlichung der Einladung unter Angabe der Tagesordnung in den jeweiligen amtlichen Mitteilungsblättern (z.B. „Die Reischenau“ [Dinkelscherben] oder „Der Marktbote“ [Zusmarshausen]) oder durch schriftliche Einladung per Post oder E-Mail.
Die Mitglieder außerhalb der Einzugsbereiche der amtlichen Mitteilungsblätter werden durch schriftliche Einladung per Post oder E-Mail eingeladen.
Die Frist beginnt mit dem auf die Absendung des Einladungsschreibens folgenden Tag.
Das Einladungsschreiben gilt dem Mitglied als zugegangen, wenn es an die letzte vom Mitglied dem Verein schriftlich bekanntgegebene Adresse gerichtet ist.
Die Tagesordnung setzt der Vorstand fest.
- NEUWAHL der Vorstandschaft
- 1. + 2. + 3. Vorsitzende(r)
- Schriftführer/in und stellvertretende(r) Schriftführer/in
- 2 x Kassierer/in
- Sonstige Berichte
- Verschiedenes, Wünsche, Anträge
Schriftliche Anträge sind bis spätestens Samstag, 24.07.2021, beim 1. Vorstand, Josef Guggemos, Spitalgasse 2, 86424 Dinkelscherben oder per E-Mail an info@hospital-dinkelscherben.de einzureichen.